al-Ma`arij (المَعَارِج)

At-Tafsir: eine philologisch, islamologisch fundierte Erläuterung des Quran-Textes - Amir Zaidan

Chapter 70 • 44 verses • Meccan

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70:1 Ein Bittender bat um eine sich ereignende Peinigung
70:2 für die Kafir, für die es keinen Zurückhaltenden gibt
70:3 von ALLAH, Dem mit den Aufstiegen himmelswärts.
70:4 Die Engel und der Ruhh steigen auf zu Ihm an einem Yaum, dessen Länge fünfzigtausend Jahre ist.
70:5 So übe dich in schöner Geduld!
70:6 Gewiß, sie sehen sie weit entfernt,
70:7 und WIR sehen sie nahe,
70:8 am Tag, wenn der Himmel wie das Verschmolzene wird,
70:9 und die Berge wie die Wolle werden,
70:10 und kein enger Freund einen engen Freund fragt.
70:11 Und sie werden ihnen gezeigt. Der schwer Verfehlende wünscht sich, er könnte sich von der Peinigung an diesem Tag freikaufen mit seinen Söhnen,
70:12 mit seiner Gefährtin, mit seinem Bruder,
70:13 mit seiner Großfamilie, die ihn aufnimmt,
70:14 und mit allen auf der Erde, allesamt, dann daß dies ihn errettet.
70:15 Nein! Es ist eine Feuerflamme,
70:16 Abziehende der Kopfhäute,
70:17 die denjenigen ruft, der den Rücken kehrte und sich abwandte
70:18 und anhäufte, dann (nur für sich) behielt.
70:19 Gewiß, der Mensch wurde als ein ängstlich Ungeduldiger erschaffen.
70:20 Wenn ihn das Böse trifft, so ist er äußerst ungeduldig
70:21 und wenn ihn das Gute trifft, ist er äußerst geizig,
70:22 außer den Betenden,
70:23 die ihr rituelles Gebet stets einhalten,
70:24 sowie denjenigen, in deren Vermögensgütern ein festgesetztes Recht ist
70:25 für den Bittenden und den Ausgeschlossenen,
70:26 sowie denjenigen, die den Tag des Din für wahrhaftig halten,
70:27 sowie denjenigen, die vor der Peinigung ihres HERRN ehrfurcht-erfüllt sind,
70:28 gewiß die Peinigung ihres HERRN ist nicht absicherbar,
70:29 sowie denjenigen, die ihre Keuschheit Bewahrende sind
70:30 außer vor ihren Ehepartnern oder vor denen, die ihnen gehören, denn dann gewiß sind sie nicht zu tadeln,
70:31 und wer darüber hinaus etwas anstrebt, so sind diese die wirklichen Übertretenden,
70:32 sowie denjenigen, die sich um das ihnen Anvertraute und ihre Verträge kümmern,
70:33 sowie denjenigen, die ihre Zeugnisse standesgemäß ablegen,
70:34 sowie denjenigen, die ihre rituellen Gebete zu ihrer Zeit verrichten,
70:35 diese sind in Dschannat gewürdigt.
70:36 Also was ist mit denjenigen, die Kufr betrieben haben, sie kommen zu dir eilend
70:37 von der Rechten und von der Linken in Gruppen?!
70:38 Hofft etwa jeder Mann von ihnen, daß er in eine Dschanna des Wohlergehens hineingelassen wird?!
70:39 Nein! Gewiß, WIR erschufen sie doch von dem, was sie wissen.
70:40 Also schwöre ICH bei dem HERRN der Osten und der Westen, gewiß, WIR sind mit Sicherheit dazu imstande,
70:41 sie mit Besseren als sie eintauschen, und Uns wird nicht zuvorgekommen.
70:42 So laß sie sich unterhalten und Unfug treiben, bis sie ihren Tag treffen, der ihnen angedroht wird.
70:43 An dem Tag, wenn sie von den Gräbern eilend herauskommen, als würden sie zu Aufgestellten (Zeichen) spurten.
70:44 Ihre Blicke sind (vor Ehrfurcht) gesenkt, und Demütigung überkommt sie. Dies ist der Tag, der ihnen immer angedroht wurde.